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PRESSEMITTEILUNG  30.09.2014 von Jochen Esser, finanzpolitischer Sprecher, sagt zur Finanzplanung des Senats für die Jahre 2014 bis 2018:

Berlin braucht einen Nachtragshaushalt für 2015

Drei Jahre nach Amtsantritt steht Rot-Schwarz ohne haushaltspolitischen Kompass da. Fast täglich sind neue finanzwirksame Forderungen aus den Reihen der Koalitionsfraktionen zu vernehmen. Diesen Forderungen steht seit langem keine Ausgabenlinie des Senats mehr gegenüber, die realistisch festlegt, was sich Berlin leisten kann und was nicht.

Eine gründliche Revision der mittelfristigen Finanzplanung ist überfällig. Es reicht allerdings nicht, die Zinsausgaben und die Steuereinnahmen an den heutigen Wissenstand anzupassen. Der Verlauf des Jahres 2014 zeigt drastisch: Dem Senat laufen die Personal- und Sachkosten mit einer Steigerungsrate von 3,6 Prozent aus dem Ruder, während die Investitionen auf das niedrigste Niveau seit der Wiedervereinigung gefallen sind.

 Senat und Abgeordnetenhaus sind gefordert, dieser Entwicklung energisch entgegen zu treten und den Verfassungsgrundsätzen von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit Geltung zu verschaffen. Das geht nur mit einem Nachtragshaushalt für 2015.
Es ist das verbriefte Recht des Abgeordnetenhauses und jeder und jedes einzelnen Abgeordneten darüber zu entscheiden,

  • ob und wie die Bafög Mittel des Bundes auf Schulen und Hochschulen verteilt werden,
  • ob und wie der Rotstift wegen sinkender Einnahmen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) angesetzt wird,
  • ob und wie der Stellenplan an die neue Personalpolitik angepasst wird,
  • ob und wie viel neues Geld für den BER bereitgestellt wird.


Keine dieser Fragen kann und darf der Senat selbst entscheiden. Diese Entscheidungen sind das Königsrecht des Parlaments.

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