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PRESSEMITTEILUNG

NR. 108 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus Berlin
Datum: 10. März 2006

"Klage vor dem Bundesverfassungsgericht: Anspruch Berlins ist berechtigt"

Heute hat das Bundesverfassungsgericht zur mündlichen Verhandlung über die Klage Berlins auf Entschuldungshilfe geladen. Die Verhandlung findet am 26. April um 10 Uhr im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts statt.

Bündnis 90/Die Grünen halten auf Basis der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den Anspruch Berlins auf Entschuldungshilfe für absolut berechtigt. Deshalb haben wir schon vor sechs Jahren gefordert, dass der Senat den Gang nach Karlsruhe antreten soll.

Die bisherigen Mittelzuweisungen des Bundes – von den Gemeinschaftsaufgaben über die Hauptstadtfinanzierung  bis zum Solidarpakt Ost – reichen  nicht aus, um Berlin aus seiner "extremen Haushaltsnotlage" zu befreien. Im Gegenteil: Durch den Abbau des Solidarpakts Ost entsteht im Berliner Haushalt bis 2020 ein Konsolidierungsbedarf von mindestens 4,5 Milliarden Euro (2,5 Milliarden Euro Zinsen und 2 Milliarden Euro Verlust an Solidarpaktmitteln).

Diesen Konsolidierungsbedarf kann Berlin aus eigener Kraft nicht auflösen. Berlin braucht deshalb durch Teilentschuldung eine spürbare Zinsentlastung. Das hat auch das Landesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Verfassungswidrigkeit des Berliner Haushalts so gesehen.

Alternative Modelle zur Lösung von Sanierungsfällen sind etwas für die Zukunft. Aktuell helfen sie unserer Stadt nicht weiter. Berlin braucht eine Lösung seiner Finanzkrise hier und heute, und das heißt auf dem Boden der hier und heute geltenden Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland.

Bündnis 90/Die Grünen rufen den Senat erneut auf, auch die letzten Zweifel am Konsolidierungswillen der Berliner Politik auszuräumen, und umgehend eine Finanzplanung bis 2010 vorzulegen, die die von den anderen Ländern gestellten  Fragen nach der Höhe der Gewerbesteuer, der Fortsetzung des Solidarpakts im Öffentlichen Dienst oder der Bedienung der Risikoabschirmung klar und deutlich beantwortet.

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