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vom 24. Januar 2007 mit Jochen Esser und Lisa Paus zum Thema:

Berliner Sparkassengesetz – SpkG –

Seit dem vergangenen Freitag ist die 81-Prozent-Beteiligung des Landes Berlin an der LBB Holding AG zum Verkauf ausgeschrieben. Gemäß den Auflagen der EUKommission für die Genehmigung der Beihilfen der Bankgesellschaft ist ein diskriminierungsfreies Bieterverfahren durchzuführen. Mit der zur LBB Holding AG gehörenden Berliner Sparkasse kann erstmals eine private Bank ein öffentlich-rechtliches Institut erwerben. Potenzielle Käufer müssen bis zum 5. Februar ihr Interesse bei der Investmentbank UBS bekunden. Alternativ zum Verkauf bereitet das Land einen Verkauf über die Börse vor.

1. Sondervermögen für die Kosten der „Risikoabschirmung“
Der Verkaufserlös soll nach dem Willen von Bündnis 90/Die Grünen in ein Sondervermögen eingebracht werden, aus dem in den nächsten Jahren die Kosten der sogenannten Risikoabschirmung bestritten werden können. Zusätzlich zum Verkaufserlös soll sich das Sondervermögen auch aus der stillen Einlage des Landes Berlin in der Bankgesellschaft speisen. Der Senat hat sich diesen Vorschlag während der Haushaltsaufstellung 2006/2007 zu eigen gemacht. Am 3. Januar dieses Jahres ist eine erste Rückzahlung der stillen Einlage in Höhe von 400 Millionen Euro auf den Konten des Landes Berlin eingetroffen. Bündnis 90/ Die Grünen erwarten, dass der Senat zügig einen Gesetzentwurf zur Errichtung des Sondervermögens in das Abgeordnetenhaus einbringt, die 400 Millionen Euro in das Sondervermögen einbringt und nach dem Verkauf der LBB Holding AG dem Sondervermögen auch den Verkaufserlös überweist.

In diesem Zusammenhang ist dem Parlament auch die Eröffnungsbilanz der neu gebildeten BIH vorzulegen. Bündnis 90/Die Grünen schätzen die Verluste, die im Zuge der Abwicklung der Risikoabschirmung in der BIH anfallen werden, und den daraus resultierenden Zuschussbedarf unverändert auf sechs bis acht Milliarden Euro. Wie hoch diese Schattenverschuldung des Landes endgültig ausfallen wird, hängt von zahlreichen Faktoren ab, darunter dem Erfolg der Rückkaufaktion von Fondsanteilen, der allgemeinen Entwicklung des Immobilienmarkts und der Antwort auf die Frage, an wie vielen Fondsobjekten ein möglicher Aufschwung des Marktes vorbeigeht.

2. Gemeinwohlorientierung der Berliner Sparkasse sichern – auch in privater Trägerschaft
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte sich im Jahre 2001, als der Bankenskandal öffentlich wurde, dafür eingesetzt, dass die Bankgesellschaft entflochten wird, um den für die breite Bevölkerung wichtigen Kern, die gemeinwohlorientierte öffentlichrechtliche Sparkasse, in öffentlicher Hand behalten zu können. Damals wurden wir als „Zerschlagungsspinner“ diffamiert. Der rot-rote Senat wollte diesem Rettungsvorschlag nicht folgen.

Die EU-Kommission hat dann nicht nur eine Teilentflechtung durchgesetzt, von der IBB, BIH und Berliner Bank betroffen waren. Sie hat obendrein den Komplettverkauf der verbleibenden Teile der Bankgesellschaft (LBB, BerlinHyp und Berliner Sparkasse) erzwungen.

Heute müssen sich SPD und PDS in Berlin mit der Tatsache auseinandersetzen, dass sie womöglich zum Totengräber des deutschen Sparkassensystems werden. Nachdem es nun in Berlin möglich ist, eine Sparkasse auch in privater Eigentümerschaft zu führen, hängt die Sicherung der typischen Sparkassenfunktion vom Sparkassengesetz des Landes Berlin ab. Mit den Sparkassengesetzen und -verordnungen der Länder werden Sparkassen Auflagen unterworfen, die über das allgemeine Bankenrecht hinausgehen und sie auf ein bestimmtes Geschäftsmodell verpflichten.

Im Mittelpunkt dieses Geschäftsmodells steht eine Bank für die privaten Kunden und die kleinen und mittleren Unternehmen in der Region. Jetzt ist die letzte Gelegenheit, inhaltliche Nachbesserungen am Sparkassengesetz zu beschließen, bevor die Berliner Sparkasse veräußert wird. Nachbesserungen sind notwendig, da das 2005 verabschiedete Berliner Sparkassengesetz im Bundesländervergleich in Bezug auf seine gesetzlich verankerte Gemeinwohlorientierung eine eher abgespeckte Version darstellt.

Außerdem schließt der gefundene politische Kompromiss zwischen der EU Kommission und der Bundesrepublik Deutschland für die Berliner Sparkasse bereits eine andere Grundbedingung für eine öffentlichrechtliche Sparkasse, nämlich die Verpflichtung auf eine gemeinnützige Gewinnverwendung, aus.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der Meinung: Gerade weil das Land Berlin mit dem diskriminierungsfreien Verkauf der Marke Sparkasse Neuland betritt, trägt es die Verantwortung dafür sicherzustellen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher dort, wo Sparkasse draufsteht auch eine Sparkasse finden. Über 50 Prozent der Berlinerinnen und Berliner mit einem Konto bei der Sparkasse haben ein Verbraucherschutzrecht!

Deshalb haben wir ein „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Berliner Sparkasse und die Umwandlung der Landesbank Berlin – Girozentrale – in eine Aktiengesellschaft (Berliner Sparkassengesetz – SpkG –) ins Parlament eingebracht. Mit diesem Gesetz wollen wir die Mängel ausbessern, die der Rot-Rote Senat im vergangenen Jahr in seinem Gesetz geschaffen hat.

Wir wollen:

  • die Sicherung der Präsenz in der gesamten Fläche des Landes Berlin und für alle Bevölkerungskreise
  • die gesetzliche Verpflichtung, das „Konto für Jede und Jeden“ zur Verfügung stellen, um so das Recht jedes Einzelnen auf ein Konto zu gewährleisten
  • die Begrenzung des Geschäftsgebietes auf das Land Berlin, um den Sparkassensektor in Deutschland nicht zu schwächen, indem einer seiner Grundpfeiler – das Territorialprinzip – unterlaufen wird.

Außerdem fordern wir eine sozialere Preisgestaltung, da die Sparkasse zur Zeit eines der teuersten Girokonten in Berlin anbietet und wir der Auffassung sind, dass diese hohen Gebühren der falsche Weg zur Sanierung eines öffentlichen Unternehmen dient. Die Sparkasse sollte deshalb die Gebühren senken. Am vergangenen Donnerstag hat es eine erste parlamentarische Aussprache zu unserem Antrag gegeben, in der auch von Seiten der SPD Nachbesserungsbedarf eingeräumt wurde. Die Ausschussberatungen folgen in den kommenden drei Wochen. Der Rechtsausschuss wird am Mittwoch, 14. Februar, 15 Uhr, aller Voraussicht nach unseren Antrag auf der Tagesordnung haben.

 

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterLisa Paus, wirtschaftspolitische Sprecherin

 

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterJochen Esser, finanzpolitischer Sprecher

Das Pressegespräch im pdf-Format

 

 

 

 

 

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