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PRESSEMITTEILUNG

NR. 054 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus Berlin Datum: 5. Februar 2007

"Verluste minimieren – Sparkassenfunktionen sichern"

Seit heute Mittag sind die Kaufinteressenten für die ehemalige Bankgesellschaft Berlin bekannt. Im weiteren Verkaufsprozess müssen zwei politische Ziele gesichert werden:

  1. Der Verlust, den das Land Berlin durch Gründung und Geschäftspolitik der Bankgesellschaft erlitten hat, muss so weit wie möglich minimiert werden. Dieses Ziel ist durch einen Komplettverkauf an den meistbietenden Interessenten weit eher zu erreichen als durch einen Börsengang. Der Börsengang darf deshalb nur ein Mittel in der Not sein.
  2. Die typischen Sparkassenfunktionen müssen auch für den Fall gesichert werden, dass die Landesbank von einer Privatbank erworben wird. Die potentiellen Investoren sollten über die Spielregeln bis möglichst bald Klarheit haben. Wir fordern SPD und PDS auf, die Beratungen über die Änderung des Sparkassengesetz nicht zu verzögern und ihre Vorschläge auf den Tisch zu legen.

Zu 1.
Der bisherige Verlust des Landes durch die Bankgesellschaft beträgt rund 2,3 Milliarden Euro. Nicht zu vergessen ist bei der Beurteilung des Kaufpreises für die Vermögensbilanz des Landes Berlin, dass die Bankgesellschaft bei Gründung ein Eigenkapital von, 4,1 Milliarden Euro aufwies.

Noch offen ist das Risiko aus der Abwicklung der sogenannten „Risikoabschirmung“, die jetzt in der landeseigenen Berliner Immobilien Holding (BIH) erfolgt. Die EU-Kommission hat in ihrem Beihilfebescheid vom 18.2.2004 die Kosten der „Risikoabschirmung“ mit mindestens 6,1 Milliarden Euro bewertet.(Siehe Tabelle)

 

Mio. Euro 

 

1.755

Kapitalerhöhung 2001

1.100

Zinsverzicht 2005

-526

Dividenden an das Land

2.329

Bisheriger Verlust des Landes

2.343

 56,8% Eigenkapitalausstattung 1994

4.672

Landesvermögen in der Bank

6.100

 Wert "Risikoabschirmung" laut EU

12.554

Mögliche Gesamtbelastung

Zu 2. 
Das Berliner Sparkassengesetz sichert die typischen Sparkassenfunktionen nur unzureichend. Bündnis 90/Die Grünen haben deshalb eine Gesetzesänderung in das Parlament eingebracht, die das Regionalprinzip, die Versorgung breiter Bevölkerungskreise und die Präsenzpflicht in der Fläche präzisiert. Zusätzlich kommt es uns vor allem drauf an, die Sparkasse auf die Führung eines „Girokontos für jede und jeden“ zu verpflichten.

Die SPD hat im Abgeordnetenhaus Zustimmung signalisiert. Die PDS will hingegen alle Regelungen auf den Vertragsabschluss verschieben. Wie üblich hält Herr Sarrazin hält von alledem gar nichts. Am Ende wird sich Rot-Rot deshalb streiten, ob die LBB an eine Privatbank verkauft werden darf und dann im Zweifel doch verkaufen. Der richtige Zeitpunkt zur Sicherung der Sparkassenfunktion über die Präzisierung der gesetzlichen Vorgaben wird dann aber verpasst sein.

Bündnis 90/ Die Grünen fordern die anderen Fraktionen im Abgeordnetenhaus deshalb auf, die Beratungen über unseren Antrag zügig aufzunehmen und ihre Ergänzung- und Änderungsvorschläge auf den Tisch zu legen.

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