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PRESSEMITTEILUNG

NR. 510 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus Berlin
Datum: 30. Oktober 2007 - Jochen Esser,finanzpolitischer Sprecher erklärt

"Senat bleibt entscheidende Änderungen des Betriebegesetzes schuldig"

Trotz erneuter Änderungen im Betriebegesetz bleibt der Senat die zwei entscheidenden Punkte einer Neuregelung schuldig. Will er sich nicht unnötige Gebühren- und Preistreiberei vorwerfen lassen, muss er endlich handeln.

Zum einen muss endlich die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der landeseigenen Betriebe wie bundesweit üblich auf den Zinssatz der 10-jährigen Bundesanleihen beschränkt werden. Schließlich handelt es sich bei der Wasserversorgung und der Müllabfuhr um ein risikoloses Monopolgeschäft. Das hatte auch das Landesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe so gesehen.

Zum anderen muss das Gebührenrecht so geändert werden, dass nicht alle Kosten, sondern nur - wie in zahlreichen anderen Bundesländern üblich - die betriebswirtschaftlich notwendigen Kosten gebührenwirksam werden dürfen. Das zwingt die Landesunternehmen sich mit anderen öffentlichen Unternehmen zu vergleichen, stärkt die Kompetenzen der Genehmigungsbehörde und die Position von Klägern gegen überhöhte Gebühren und Preise.

Kommen diese Änderungen nicht, zahlen die Berlinerinnen und Berliner weiter den Preis überhöhter Wassertarife, Müllgebühren und Bus- und Bahntickets.

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