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PRESSEMITTEILUNG der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus Berlin Datum: 03. Juni 2008 - Jochen Esser, finanzpolitischer Sprecher, erklärt:

4,7 Milliarden Euro - Nicht mehr als ein Hoffnungsschimmer

Die unrentablen Immobilienfonds der Bankgesellschaft befinden sich seit Ende 2005 im Besitz des Landes Berlin. 1,9 Milliarden Euro hat der Steuerzahler seit dem Zusammenbruch der Bankgesellschaft im Jahr 2001 dafür aufbringen müssen, dass die Anleger trotz der Verluste der Fonds sorglos schlafen können. Wenn das bis zum Ende der Laufzeit der Fonds so weiter geht, kommt das Land Berlin um Zahlungen zwischen 6 und 8 Milliarden Euro nicht herum.

Der Senat verkündet nun, dass er die Kosten der Risikoabschirmung auf Kosten von 4,7 Milliarden Euro drücken kann, wenn er die Fonds vorzeitig abwickelt. Damit verteilt der Senat das Bärenfell bevor er den Bär erlegt hat. Denn mit 68 Prozent Eigentum an den Fonds ist es nicht getan.

Die Satzung der Fonds sieht einen starken Minderheitenschutz vor. Für alle vermögensrelevanten Beschlüsse ist mindestens eine Mehrheit von 75 Prozent notwendig. Wenn ein Miteigentümer - wie der Senat in einigen Fonds – 75 Prozent der Anteile hält, steigt die erforderliche Mehrheit auf 90 Prozent. Wenn ein Miteigentümer - wie der Senat in einigen Fonds – 90 Prozent der Anteile hält, ist für die Abwicklung der Fonds sogar Einstimmigkeit notwendig.

Diese Regelung schafft eine Situation, die den verbliebenen Fondsanlegern ein hohes Erpressungspotential eröffnet. Entsprechend pokern sie mit um immer höhere Abfindungen auf Kosten des Steuerzahlers. Ob das Land Berlin der Erpressung entgehen kann, wird letztlich vom Bundesgerichtshof entschieden werden und liegt nicht in der Hand des Senats.

Bündnis 90/ Die Grünen unterstützen jeden Versuch, das "Rundum-Sorglos-Paket" der Bankfonds aufzuschnüren und die Anleger zur Schadensregulierung heranzuziehen. Vorschnelle Vollzugsmeldungen des Senats und unbedachte Schritte in einer ungeklärten juristischen Situation gehören nicht dazu. Sie erhöhen bloß die Entschädigungszahlungen, die am Ende für die verbliebenen Fondsanleger fällig werden.

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