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OPPOSITION FORDERT ENDE DER DOPPELHAUSHALTE

PM 02. März 2009 - Planungsqualität entspricht nicht mehr den verfassungsrechtlichen Anforderungen - Der Haushaltsexperte der CDU-Fraktion, Florian GRAF, und die haushaltspolitischen Sprecher der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP, Jochen ESSER und Christoph MEYER, erklären:

Die Opposition hat den Senat mit einem gemeinsamen Antrag Drs. 16/2120
aufgefordert, die Praxis der Doppelhaushalte zu beenden und den nächsten Entwurf des Haushaltsplans ausschließlich für das Haushaltsjahr 2010 vorzulegen.
Die Erfahrungen mit dem Doppelhaushalt 2002/2003 und den Haushalten der Folgejahre haben gezeigt, dass die Senatsverwaltung für Finanzen seit langem nicht mehr über die notwendige Disziplin zur Planung von Doppelhaushalten verfügt.

Den Haushaltsgrundsätzen der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit wurde nicht mehr im verfassungsrechtlich gebotenen Maß Rechnung getragen. Insbesondere die zweiten Planungsjahre der letzten Doppelhaushalte waren nicht mehr für eine effektive parlamentarische Kontrolle der Finanzpolitik des Senats geeignet.
Das Ergebnis war, dass die vom Parlament beschlossenen Haushaltspläne durch
Notermächtigungen der Senatsverwaltung für Finanzen in dreistelliger Millionenhöhe
völlig ad absurdum geführt wurden.

Zudem werden regelmäßig rund 2 Mrd. Euro und damit 10 Prozent des Berliner Gesamthaushaltes pro Jahr von der Exekutive unter Ausschaltung der Kontrolle durch das Parlament mehr oder weniger frei bewirtschaftet. Das ist keine „flexible Haushaltsbewirtschaftung“ (Zitat Sarrazin), sondern das nennen wir „doppelte Buchführung“ und ist genau das Gegenteil von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit.

Deshalb muss in der verwaltungsinternen Planungsphase und bei der parlamentarischen Beratung das Augenmerk stärker auf die kurzfristigen aktuellen Problemstellungen fokussiert und die Planungsqualität deutlich erhöht werden. Die mittel- bis langfristigen Planungszeiträume sind ohnehin Gegenstand der Finanzplanung. Mit der Rückkehr zum Prinzip des jährlichen Haushaltes würde der Haushaltsgesetzgeber in seiner Kontrollfunktion wesentlich gestärkt werden.

Pressemitteilung als pdf

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