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Andreas Otto, bau- und wohnungspolitischer Sprecher, und Jochen Esser, finanzpolitischer Sprecher, sagen zum heutigen Bürgschaftsurteil gegen Berlin:

Bürgschaftsgelder zum Erwerb von Sozialwohnungen einsetzen

Der Senat ist vor dem Kammergericht gescheitert, den Bund zur Zahlung seiner Rückbürgschaften für die Berliner Wohnungsbauförderung zu verpflichten. Es kommt nicht unerwartet, dass Berlin auf den Lasten des überteuerten Wohnungsbaus allein sitzen bleibt.

Der Ausstieg aus der irrwitzigen Wohnungsbauförderung Westberliner Prägung bleibt auch nach dem Urteil richtig. Konsequent zu Ende gebracht entlastet er den Landeshaushalt um mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr. Allerdings erfordert er nun rasche Entscheidungen über flankierende Maßnahmen, die Rot-Rot bislang vor sich her geschoben hat.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert seit Jahren, dass der Senat das Bürgschaftsgeld für den Erwerb der Miethäuser einsetzt anstatt für geplatzte Kredite. Bei fairen Preisen ist das auch im Interesse der EigentümerInnen. Und Berlin erhielte im Gegenzug einen Gegenwert für ohnehin unvermeidliche Ausgaben.

Wir wollen, dass der Senat Häuser ankauft und wohnungspolitisch nutzt. Das Beispiel Fanny-Hensel-Kiez ist noch in zu guter Erinnerung. Rot-Rot hat das Problem jahrelang verdrängt, obwohl es von enormer haushalts- und wohnungspolitischer Bedeutung ist. Nach dem Urteil des Kammergerichts kann der Senat der längst überfälligen Entscheidung nicht mehr ausweichen.

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