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PRESSEMITTEILUNG der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus Berlin, Datum: 10. Jamuar 2011 - Jochen Esser, finanzpolitischer Sprecher, sagt zum Bankenprozess wegen Untreue und dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Freispruch:

Trotz Milliardenschaden - Bankenskandal bleibt ungesühnt

Die Staatsanwaltschaft hat im Bankenprozess gegen Landowsky Freispruch beantragt. Dazu sah sie sich auf Grund der geltenden Rechtslage gezwungen.

Die rechtlichen Grundlagen für eine Verurteilung von Bankvorständen und Aufsichtsräten wegen Untreue ist höchst unbefriedigend. Angeklagten muss nachgewiesen werden, dass sie schon bei ihrer Entscheidung sicher wussten, dass es sich um ein verlustbringendes Geschäft handelt. Und neuerdings muss dazu auch noch der Schaden konkret beziffert werden, der durch die jeweilige Einzelentscheidung entstanden ist. Beide Nachweise sind im Regelfall nicht zu erbringen. So endet es nun - nicht völlig unerwartet – auch im Fall der Bankgesellschaft Berlin.

Die Immobilienfonds der Bankgesellschaft haben bis heute einen Vermögensschaden von gut vier Milliarden Euro verursacht, der vom Steuerzahler beglichen werden muss.

Der Verkaufspreis für die Landesbank hat gerade das in der Bank steckende Volks-vermögen gedeckt. Danach sind aus dem Risikoschirm Zahlungen in Höhe von vier Milliarden Euro geleistet worden. Und ein Ende ist noch nicht abzusehen. Wahrscheinlich werden in den nächsten 14 Jahren noch einmal zwei Milliarden Euro fällig.

Dass dieser Schaden heute nicht den konkreten Einzelentscheidungen der einzelnen Angeklagten exakt bezifferbar zugeordnet werden kann, versteht sich eigentlich von selbst. Der Bundestag bleibt aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die eine strafrechtliche Würdigung grob fahrlässiger Unternehmensführung ermöglicht.

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