Verluste minimieren – Sparkassenfunktionen sichern

 Beschluss der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Abgeordnetenhaus (20.02.2007)
Die skandalöse Geschäftspolitik der 1994 von der Großen Koalition gegründeten Bankgesellschaft Berlin hinterlässt einen gewaltigen finanziellen Schaden zu Lasten aller BerlinerInnen. Von 1994 bis 2005 hat das Land Berlin rund 5,2 Milliarden Euro in die Eigenkapitalsicherung der Bankgesellschaft gesteckt. Diese Vermögenswerte der Allgemeinheit sind unwiederbringlich verloren.

Zusätzlich beträgt das theoretische Ergebnisrisiko der landeseigenen Berliner Immobilien Holding (BIH), in die das Immobiliendienstleistungsgeschäft der Bankentöchter LBB, IBV, BerlinHyp und Bavaria verlagert wurde, die unvorstellbare Summe von 21,3 Milliarden Euro. Diese Eventualverbindlichkeit wurde von SPD und PDS mit der Verabschiedung des Risikoabschirmungsgesetz 2002 übernommen. Aller Voraussicht nach werden von diesem Verlustrisiko 6 bis 8 Milliarden Euro zu Lasten des Landes realisiert werden müssen.

Verluste und Vermögenseinnahmen zur Deckung bringen  

Umso wichtiger wird sein, dass die Politik privatisierter Gewinne bei Sozialisierung der Verluste nicht fortgesetzt wird. Das Wahlversprechen von Bündnis 90/Die Grünen, keine wertvollen Steuergelder für die Verluste von Landesunternehmen zu verschwenden, gilt auch für den Bankenverkauf. Beim Verkauf der in LBB Holding umfirmierten Bankgesellschaft hat das Land Berlin kein Geld zu verschenken – nicht zu Gunsten von in- oder ausländischen Privatbanken und auch nicht zu Gunsten der mitbietenden Landesbanken oder des DSGV (Deutscher Sparkassen- und Giroverband).

Nach heutiger Schätzung dürfte der Verkaufserlös für die von Altlasten befreite und weitgehend sanierte ehemalige Bankgesellschaft 4 bis 6 Milliarden Euro betragen. Der Erlös aus dem Verkauf der in LBB Holding AG soll in ein Sondervermögen des Landes Berlin eingebracht werden. Auch die Erträge sowie mögliche Rückzahlungen der stillen Einlage des Landes in der LBB Holding AG in Höhe von 1,1 Milliarden Euro sollen dem Sondervermögen zugeführt werden. Des Weiteren stehen dem Sondervermögen die Ausschüttungen zur Verfügung, die das Land Berlin auf die von ihm erworbenen Fondsanteile erhält. Aus dem Sondervermögen sind dann die Verluste der BIH soweit wie möglich zu decken.

Insgesamt stehen einem Verlustrisiko von 6 bis 8 Milliarden Euro mögliche Vermögenseinnahmen zwischen 5 und 7 Milliarden Euro gegenüber. Bündnis 90/Die Grünen verfolgen das politische Ziel, die Verluste und Vermögenseinnahmen zur Deckung zu bringen, damit der Landeshaushalt nicht weiter belastet wird.

Forderungen von Bündnis 90/Die Grünen  

  1. Es ist sicher zu stellen, dass die BIH alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, die Verluste aus dem ehemaligen Immobiliendienstleistungsgeschäft der Bankgesellschaft zu minimieren. Die BIH ist deshalb in das Beteiligungscontrolling durch das Abgeordnetenhaus einzubeziehen. Bündnis 90/Die Grünen fordern den Senat auf, unverzüglich die Eröffnungsbilanz der BIH vorzulegen und eine regelmäßige Quartalsberichterstattung durch die BIH zu gewährleisten.
  2. Das Parlament ist über alle Schritte im Veräußerungsverfahren der LBB Holding umfassend zu informieren, damit es am Ende eine fundierte Entscheidung über das Vermögensgeschäft treffen kann. Dabei ist zu gewährleisten, dass ein tatsächlich diskriminierungsfreier Verkauf stattfindet, der allen juristischen Anfechtungen stand hält. Bündnis 90/ Die Grünen fordern den Senat auf, unverzüglich die Namen der derzeitigen Interessenten zu veröffentlichen. Geheimniskrämerei ist der Bedeutung des Bankenverkaufs nicht angemessen. Schließlich handelt es sich um den Verkauf von Volksvermögen.
  3. Ein Börsengang, der erfahrungsgemäß weniger Geld bringt als ein Paketverkauf, soll nur erfolgen, wenn die Gebote der Interessenten so unzureichend sind, dass dem Land Berlin keine andere Wahl bleibt. Bündnis 90/Die Grünen fordern, dass der Senat das Abgeordnetenhaus über die Höhe der eingegangenen Gebote zeitnah unterrichtet und die Entscheidung über einen eventuellen Börsengang dann vom Abgeordnetenhaus getroffen wird.
  4. Die typischen Sparkassenfunktionen müssen gesichert werden – nicht zuletzt für den Fall, dass die Landesbank von einer Privatbank erworben wird. Bündnis 90/Die Grünen haben deshalb eine Gesetzesänderung in das Parlament eingebracht, die folgenden Aufgaben präzisiert: das Regionalprinzip, die Versorgung breiter Bevölkerungskreise, die Kreditversorgung kleiner und mittlerer Unternehmen und die Präsenzpflicht in der Fläche. Vor allem kommt es uns drauf an, die Sparkasse auf die Führung eines „Girokontos für jede und jeden“ zu verpflichten. Bündnis 90/Die Grünen fordern SPD und PDS auf, die Beratungen über die Änderung des Sparkassengesetz nicht zu verzögern und ihre Vorschläge auf den Tisch zu legen.
  5. Im Vertragswerk ist - wie vom Senat versprochen - eine klare Perspektive für die Weiterentwicklung der Bank am Standort Berlin zu sichern. Dies umfasst insbesondere .eine Arbeitspatzgarantie für die Beschäftigten der LBB Holding AG sowie den Erhalt der Zentrale in Berlin.
  6. Zu Jahresanfang ist bereits eine Rückzahlung von 400 Millionen Euro aus der stillen Einlage des Landes in der LBB AG an den Landeshaushalt erfolgt, so dass der unverzüglichen Errichtung des Sondervermögens nichts mehr im Wege steht. Bündnis 90/ Die Grünen fordern den Senat auf, den erforderlichen Gesetzentwurf dem Abgeordnetenhaus so zeitig vorzulegen, dass er noch vor der Sommerpause verabschiedet werden kann.



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