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PRESSEMITTEILUNG der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus Berlin Datum: 18. April 2007 -  Jochen Esser, finanzpolitischer Sprecher, erklärt:

Konkurse auch nach Anschlussförderung

Die Fortsetzung der Anschlussförderung kann Insolvenzen nicht zu verhindern. Auch nach 30 Jahren staatlicher Förderung sind viele dieser Objekte weder entschuldet noch rentabel zu betreiben. Das beweisen erste Erfahrungen mit Objekten aus den Jahrgängen 1972 bis 1986, die 15 Jahre Grundförderung und weitere 15 Anschlussförderung erhalten haben.

Dort fällt gerade der erste Jahrgang 1972 aus der Anschlussförderung heraus. Resultat: Es sind derzeit „20 Gebäude mit 440 Wohnungen, bei denen Insolvenzverfahren geprüft oder eröffnet wurden. Die mögliche Zahl weiterer Insolvenzen kann nicht hinreichend sicher eingeschätzt werden“. So der Senat in seiner Antwort auf eine Große Anfrage von Bündnis 90/ Die Grünen. (siehe Anhang)

Es macht keinen Sinn, die Fehler der Vergangenheit bei zu wiederholen und 2,5 Milliarden Euro weitere Förderung zu kippen, ohne dadurch die wirtschaftlichen Probleme der geförderten Objekte abschließend lösen zu können. Insofern ist es richtig, einen harten Schnitt zu setzen.

Betroffenen Mietern Mieterhöhungen von 144 Prozent anzudrohen ist unverantwortliche Panikmache. Selbst der Landesverband Freier Wohnungsunternehmen gibt zu, dass solche Erhöhungen nicht möglich sind. Auch die Expertenkomission bestätigt: „In der Regel werden Vermieter nur Vergleichsmieten erzielen können, die heute bei sechs bis sieben Euro je Quadratmeter liegen.“ Die Differenz von rund 2 Euro lässt sich durch einen Härteausgleich für die Mieter auffangen.

Bündnis 90/Die Grünen erwarten, dass der Senat umgehend eine Härtefallregelung vorlegt und die Unsicherheit der Mieter beendet. Bei über 2 Milliarden Euro Ersparnis durch Einstellung der Förderung besteht genug Spielraum für einen großzügigen Härteausgleich. Die vom Finanzsenator geforderte Beschränkung auf ein Volumen von 120 Millionen Euro und eine Laufzeit von nur fünf Jahren darf nicht das letzte Wort sein.

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