Menü

PRESSEMITTEILUNG der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus Berlin Datum: 16. April 2003 -  Jochen Esser, finanzpolitischer Sprecher, erklärt:

Das Parlament ist gefordert

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bedauert die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts, die Zielvereinbarung der BSR mit dem Senat nicht als
verdeckte Kreditaufnahme zu qualifizieren.

Mit der Klage hatten Bündnis 90/Die Grünen verfassungsrechtliches Neuland betreten. Wir wollten erreichen, dass auch jene Kredite unter Parlamentsvorbehalt gestellt werden, die von landeseigenen Unternehmen zwecks Zahlungen an den Landeshaushalts aufgenommen werden.
Dagegen hat das Gericht die formale Selbständigkeit der Landesunternehmen in den Mittelpunkt seines Beschlusses gestellt und sieht nach dem Wortlaut der Verfassung den Parlamentsvorbehalt auf unmittelbare Kreditaufnahmen des Landes beschränkt.

Allerdings sieht auch das Gericht in der geltenden Rechtslage das Problem, „daß infolge von Kreditaufnahmen dieser juristischen Personen die Gefahr nicht unerheblicher Staatsverschuldung ohne Beteiligung des Parlaments durch die sog. Flucht in Nebenhaushalte besteht“( Beschluß
vom 21.März 2003, S.19).

Insofern hält auch das Verfassungsgericht das Ziel, eine Staatsverschuldung nur bei vorheriger parlamentarischer Mitwirkung zuzulassen, für „wünschenswert“.

Damit sehen wir das Parlament und insbesondere unsere Fraktion aufgefordert, eine entsprechende Gesetzesinitiative zu Änderung der Rechtslage zu ergreifen.

Wir wollen und werden nicht tatenlos zusehen, dass immer wieder Verschuldungen von Landesunternehmen dem Steuerzahler in Form von Kapitalerhöhungen und Bürgschaften Rechnung gestellt werden wie in den letzten beiden Jahren bei Bankgesellschaft, Feuersozietät, BVG, BWB und Vivantes geschehen und bei den Wohnungsbaugesellschaften zu befürchten.

zurück