Menü

PRESSEMITTEILUNG der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus Berlin Datum: 14. Dezember 2004 -  Jochen Esser, finanzpolitischer Sprecher erklärt:

Acht Prozent Kapitalverzinsung bei der BSR unzulässig

Der Senat hat die gebührenwirksame Verzinsung des Kapitals bei den Berliner Wasserbetrieben auf heute 6,5 Prozent festgesetzt. Damit zieht der Senat die Konsequenz, dass eine Verzinsung von 8 Prozent wie bisher angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase in Deutschland rechtlich nicht mehr zulässig ist.

Bei der BSR jedoch legt der Senat auf der gleichen Sitzungr die Kapitalverzinsung unverändert auf 8 Prozent fest. Der Senat wusste wohl keinen Ausweg aus dem Dilemma, dass sich das Land Berlin sich bereits im Jahr 2000 bei Abschluss der Zielvereinbarung die „Gewinne“ der BSR bis 2015 vorab auszahlen lassen. Und diese Vorauszahlung ist über die ganze Periode bis 2015 mit 8 Prozent Kapitalverzinsung berechnet worden.

Der Senat, der sich offenbar vor neuen Prozessen um die Wassergebühr gefürchtet hat, darf sich nicht wundern, wenn Hausbesitzer und Mieter jetzt stattdessen gegen die Erhöhung der Müllgebühren zum 1.1. 2005 klagen.

Bündnis 90/ Die Grünen fordern den Senat auf, umgehend auch den Zinssatz für die Kapitalverzinsung bei der BSR niedriger festzulegen und die Kunden entsprechend zu entlasten. Zu klären ist dann freilich, wer für den Fehlbetrag aufkommt: Muss der Landeshaushalt einen Teil der Vorauszahlung an die BSR zurückzahlen oder soll die BSR den Fehlbetrag aus eigener Kraft decken, indem sie ihre Kosten stärker senkt? Dass sich Konstruktionen wie die Zielvereinbarung rächen, geht meistens schneller als ihre Erfinder gedacht haben.

zurück