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PRESSEMITTEILUNG der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus Berlin Datum: 11. April 2005 -  Jochen Esser, finanzpolitischer Sprecher erklärt:

Acht Prozent Kapitalverzinsung bei der BSR rechtlich unzulässig

Der Senat hat die gebührenwirksame Verzinsung des Kapitals bei der BSR auf 8 Prozent festgelegt. Das sind 1,5 Prozent mehr als bei den Wasserbetrieben festgesetzt wurden. Selbst Staatssekretär Strauch fühlt sich dabei „unbehaglich“, wie er heute im Wirtschaftsausschuss einräumte.

Der Senat wusste wohl keinen Ausweg aus dem Dilemma, dass sich das Land Berlin bereits im Jahr 2000 bei Abschluss der Zielvereinbarung die „Gewinne“ bis 2015 hat auszahlen lassen. Und diese Vorauszahlung ist über die ganze Periode bis 2015 mit 8 Prozent Kapitalverzinsung berechnet worden. Inzwischen sind die allgemeinen Kapitalmarktzinsen, die als gebührenrechtlicher Vergleichsmaßstab diesen jedoch kräftig gesunken.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen hält deshalb 8 Prozent Kapitalverzinsung für einen staatlichen Monopolbetrieb ohne nennenswertes Unternehmensrisiko für gebührenrechtlich nicht mehr zulässig. Der Senat darf sich nicht wundern,  wenn Hausbesitzer und Mieter gegen die durch diesen Zinssatz klagen, weil er Eingang in Müllgebühren findet, die bekanntlich zum 1.1. 2005 kräftig erhöht wurden.

Bündnis 90/ Die Grünen fordern den Senat auf, den Zinssatz für die Kapitalverzinsung bei der BSR umgehend auf 6,5 Prozent – wie bei den Wasserbetrieben - abzusenken und die Kunden entsprechend zu entlasten.

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