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PRESSEMITTEILUNG der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus Berlin Datum: 26. März 2004 - Jochen Esser, finanzpolitischer Sprecher, erklärt

Die Gehälter der Vorstände im Beteiligungsbericht des Landes zu veröffentlichen

Die Bezahlung der Vorstände der Wohnungsbaugesellschaften beruht auf einer von Kienbaum Management Consultings ermittelten Verdienstspanne bei anderen großen Immobilienunternehmen.

Danach sollen sich die Gehälter in einer Spanne zwischen 149.000 und 201.000 Euro bewegen. Trotz der öffentlichen Kritik liegt das Jahresgehalt von zwei Vorstandsmitgliedern bei den Wohnungsbaugesellschaften unverändert über dieser Gehaltspanne.

Die Ermittlung angemessener Gehälter durch Kienbaum, die jetzt auch bei der BVG erfolgen soll, sehen wir skeptisch, weil Kienbaum selber Personalberatung und –vermittlung betreibt und in dieser Funktion auch für das Land Berlin tätig ist. Es wäre besser, die Angemessenheit von Vorstandsgehältern durch ein Beratungsunternehmen zu ermitteln, dass auf diesem Feld nicht tätig ist.

Auch ist der Vergleich mit anderen großen Immobilienunternehmen äußerst fragwürdig. Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob ein Vorstand nur das standardisierte Geschäft der Vermietung von Sozialwohnungen in einer Stadt betreuen oder ein breit diversifiziertes internationales Immobilienportfolio steuern muss.

Von daher sind für die Wohnungsbaugesellschaften Berlins nur Gehälter als angemessen zu bezeichnen, die sich am unteren Rand des Gehaltskorridors bewegen

Bündnis 90/ Die Grünen fordern deshalb:

  • Die Gehälter bei den Wohnungsbauunternehmen auf 160.000 Euro zu begrenzen
  • Die Gehaltszahlung in Teilen am Unternehmenserfolg zu orientieren. Das setzt allerdings eine Zielvereinbarung mit klar definierten Erfolgkriterien voraus. Erfolgsprämien, die wie derzeit üblich, immer gezahlt werden, sind keine!
  • Die Gehälter der Vorstände im Beteiligungsbericht des Landes zu veröffentlichen



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