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PRESSEMITTEILUNG der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus Berlin Datum: 12. Dezember 2008 -  Jochen Esser, finanzpolitischer Sprecher, erklärt:

Golfplatz-Deal hat Konsequenzen - Landeshaushaltsordnung geändert

Der Versuch des Senats, den Golfplatz Wannsee am Parlament vorbei zu verkaufen, hat Konsequenzen. Gestern Abend verabschiedete das Abgeordnetenhaus eine Änderung der Landeshaushaltsordnung (LHO), die neue Regeln für Grundstücksgeschäfte enthält.

Die Wertgrenzen für den Verkauf von Grundstücken ohne Bewilligung durch das Abgeordnetenhaus wurden von 5 Millionen Euro auf 3 Millionen Euro herabgesetzt. Die Regeln für den Abschluss von Erbpachtverträgen und andere Grundstückgeschäfte wurden ebenfalls verschärft.

Bündnis 90/ Die Grünen bedauern, das es nicht gelungen ist, auch ein Selbstbefassungsrecht des Parlaments in der LHO zu verankern. Die SPD-Fraktion hat sich trotz höchst strittiger interner Debatte nicht zu diesem Schritt entschließen können. Ein entsprechender grüner Antrag wurde am Ende von der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Parlamentarisches Selbstbewusstsein sieht anders aus!

Zur Erinnerung: Im Frühjahr dieses Jahres hat der Senat von Berlin versucht, ein 5,7 Hektar großes Gelände in allerbester Lage, das vom Golf- und Landclub Berlin Wannsee e.V. genutzt wird, zum Spottpreis von 3,6 Millionen Euro an den Verein zu verkaufen. Nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses aus dem Jahr 2000 zum Verkauf von Sportanlagen an Sportvereine hätte sich ein Wert von rund 9,5 Millionen für den Golfplatz ergeben.

Als der Plan, das Gelände zu verkaufen, am Widerstand des Abgeordnetenhauses zu scheitern drohte, hat Finanzsenator Sarrazin eine Regelungslücke in der Landeshaushaltsordnung genutzt und während der Sommerpause zum Preis von rund 3 Millionen Euro einen Erbpachtvertrag auf 99 Jahre mit dem Golfclub abgeschlossen. Dies läuft faktisch und wirtschaftlich auf die Verwirklichung der ursprünglichen Absprache von Senat und Golfclub hinaus.

Es handelte dabei sich um eine Brüskierung des erkennbaren Mehrheitswillens der gewählten Volksvertretung, den das Abgeordnetenhaus nicht auf sich beruhen lassen kann. Zusätzlich zu der vom Hauptausschuss in seiner Beschlussempfehlung vorgesehenen Absenkung der Wertgrenzen wäre ein Selbstbefassungsrecht des Parlaments in Grundstücksfragen die logische Konsequenz.

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