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PRESSEMITTEILUNG der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus Berlin, Datum: 09. September 2009 - Jochen Esser, finanzpolitischer Sprecher, erklärt zum vorläufigen Bericht von Finanzsenator Nußbaum über den Abschluss des Erbaurechtsvertrags mit dem Golfclub Wannsee:

Außer Spesen nichts gewesen?

Nach Sichtung der Aktenlage kommt Finanzsenator Nußbaum zu dem Ergebnis, dass der Vorgang um den Golfclub Wannsee Anlass bietet, ein neues "tragfähiges Verfahren zu erarbeiten und den zuständigen Gremien zu unterbreiten." Diesen Vorschlag begrüßen Bündnis 90/Die Grünen. In der Sache jedoch bringt der Bericht kein Licht ins Dunkel. Es bleibt die zentrale Frage: Warum hat der Senat vom Anfang bis zum Ende beharrlich, mit allen Mitteln und gegen alle Einwände an dem Ziel festgehalten, dem Golfclub Wannsee das Gelände für rund drei Millionen Euro in beleihungsfähiger Form zu übergeben?

Der Senat hätte mit Verweis auf das Abgeordnetenhaus den Golfclub zur Abgabe eines höheren Angebots auffordern können. Er hätte ebensogut das Geschäft für gescheitert erklären und den Golfclub auf einen neuen Anlauf 2014 verweisen können – mit einer dann deutlich verbesserten Verhandlungsposition für das Land Berlin.

Der Ablauf des bisher bekannten Vorgangs weist einige Unstimmigkeiten auf:

  • Es gab einen gültigen Pachtvertrag des Landes Berlin mit dem Golfclub Wannsee bis 2014.
  • Der Golfclub wandte sich 2006 an das Land Berlin mit dem Begehren, aus dem Pachtvertrag auszusteigen und den Golfplatz Wannsee stattdessen zu kaufen.
  • Das Land Berlin hat diesem Begehren entsprochen und einen Verkauf zu 3,4 Millionen vereinbart.
  • Der Senat hat den Vorgang förmlich behandelt, den Verkauf gebilligt und im Februar 2008 dem Abgeordnetenhaus eine "Vorlage zur Beschlussfassung über Aufgabe einer landeseigenen Sportanlage ... wegen Verkaufs an den nutzenden Golfclub" vorzulegen (DS 16/1177) zugeleitet.
  • Der Verkauf an den Golfclub zu 3,4 Millionen Euro wäre am Mehrheitswillen des Abgeordnetenhauses gescheitert, weil die im Streit um den angemessenen Kaufpreis herangezogenen Gutachten, Präzedenzfälle und Grundsatzbeschlüsse des Abgeordnetenhauses mögliche Kaufpreise zwischen zwei und zehn Millionen Euro ergaben.
  • Die Finanzverwaltung hat in den Sommerferien 2008 hinter dem Rücken der Abgeordneten den Weg eines nicht zustimmungspflichtigen Erbbaurechtsvertrages gewählt. Der Vertrag mit dem Golfclub wurde auf 99 Jahre zu drei Prozent Erbbauzins abgeschlossen und mit einer einmaligen abgezinsten Zahlung von drei Millionen Euro vom Golfclub bezahlt.
  • Zum diesem Zeitpunkt befand sich das Gelände am Wannsee im Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds, das per definitionem Finanzvermögen des Landes ist.
  • Der im Land Berlin übliche Erbbauzins für Grundstücke des Finanzvermögens beträgt 6,5 Prozent.
  • Der Liegenschaftsfonds wurde von der Finanzverwaltung angewiesen, den Vertrag mit dem Golfclub dennoch zu drei Prozent Pachtzins abzuschließen.



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